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Dr. Benjamin Webel trat 2006 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Absolvierung verschiedener Stationen der Justiz im OLG-Bezirk Stuttgart ist er seit 2010 Richter am Amtsgericht Ulm und dort Leiter der Insolvenzabteilung, wo er unter anderem für Großverfahren wie „Schlecker“- und „Centrotherm“ zuständig war.
2008 promovierte er zum Thema “Die Haftung des Insolvenzverwalters gem. § 61 InsO“. Herr Dr. Webel lehrte bis 2022 an der Hochschule für Wirtschaft in Geislingen im Masterstudiengang „Unternehmensrestrukturierung und Insolvenzmanagement“, an der „Deutschen Richterakademie“ und hat insolvenzrechtliche Fachbeiträge veröffentlicht und ist bei zahlreichen insolvenzrechtlichen Fachtagungen in Erscheinung getreten. Er befasst sich intensiv mit restrukturierungsrechtlichen Fragestellungen rund um das StaRUG.
Darüber hinaus ist er Mitautor des Kommentars zur InsO „Graf-Schlicker“, dem Großkommentar Küberl/Bork/Prütting, des Werks „Kommunale Forderungen in der Insolvenz“, dem „Handbuch zum Insolvenzplan“ von Brünkmanns/Thole sowie im StaRUG Kommentar Nerlich/Römermann.
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